Aus dem Bau- und Gewerbeausschuss vom 24.01.2019

„Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!“
(Sagt ein altes deutsches Sprichwort. Es rät uns, Menschen, die über uns bestimmen können, zu meiden, damit es keinen Ärger gibt.) 

Dieser Spruch gilt anscheinend auch für Gemeindevertreter wenn sie zum Bürgermeister „Fürsten“ gehen um sich einen Rat zu holen.

So muss es Herr Komann empfunden haben als am Donnerstag den 24.01.2019 sein Versuch scheiterte einige Beschlussvorlagen vom bürgerbündnis in der Sitzung des Bau- und Gewerbeausschuss von der Tagesordnung zu nehmen.

Was war passiert?

Gemäß Satzung wurden mehrere Anträge von der Fraktion bürgerbündnis eingereicht und gemäß Brandenburgische Kommunalverfassung auf die Tagesordnung des Bau- und Gewerbeausschuss gesetzt.

„In die Tagesordnung sind die Beratungsgegenstände aufzunehmen, die innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter oder einer Fraktion oder die von dem Hauptverwaltungsbeamten benannt werden.“

(Brandenburgische Kommunalverfassung §35)

So wurden alle Anträge vom bürgerbündnis auf die Tagesordnung gesetzt und sollten behandelt werden.

Nach der Abarbeitung der ersten Tagesordnungspunkte, bis zu Fragen der Anwohner, beantragte der Ausschussvorsitzende einige Anträge (alle zum Straßenausbau) vom bürgerbündnis per Beschluss/Abstimmung durch die Ausschussmitglieder, von der Tagesordnung zu nehmen.

Laut den Ausführungen von Herrn Komann sieht er „keinen Sinn“ diese Anträge zu behandeln, weil sie „Populistisch“ sind und niemand weiß wie der Brandenburger Landtag sich in den nächsten Monaten entscheidet.

Bei den Anträgen ging es nicht darum was der Landesfürst und seine Mitläufer entscheiden, sondern es ging um die Interessen/Belange der Bürger der Gemeinde Grünheide.

Um was ging es in den Anträgen?

TOP 10  Antrag der Fraktion bürgerbündnis:

„Beratung über die Einwohnerbeteiligung an Straßenausbaumaßnahmen

der Gemeinde Grünheide (Mark)“

TOP 11  Antrag der Fraktion bürgerbündnis:

„Beratung über die Änderung der Satzung zur 1.Änderung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Grünheide (Mark) v. 18.03.2004 – neu bekanntgemacht am 26.02.2009“

TOP 12  Antrag der Fraktion bürgerbündnis:

„Erste Kenntnisnahme und Beratung der öffentlichen Straßen der Gemeinde Grünheide (Mark) mit Einteilung der Verkehrsfunktion (Anlieger-, Erschließungs- und Durchgangsstraßen) unterteilt in erstmalige Erschließung gemäß Baugesetzbuch und Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Grünheide (Mark) vom 18.03.2009“

Alle betroffenen Bürger werden sicher einen Sinn darin sehen, denn es geht bei den meisten Anträgen um ihr Geld, ihr Recht auf Mitbestimmung und mit Populismus hat es nichts zu tun.

Oder Herr Komann ist der Meinung über 180 000 Bürger in Brandenburg sind „Populisten“ wenn sie für die Abschaffung oder gerechtere Finanzierung von Straßen kämpfen.

Herr Komann begründete seinen Antrag zur Absetzung der Anträge von der Tagesordnung auch damit, mit dem Bürgermeister darüber gesprochen zu haben und dieser ihm diese Verfahrensweise so empfahl.

Niemand der gewählten Ausschussmitglieder sah sich veranlasst sich gegen den Antrag von Herrn Komann auszusprechen.

Ob diese Zurückhaltung der Ausschussmitglieder am Thema oder an der „Obrigkeitshörung“ lag muss jeder für sich selbst beantworten.

Anscheinend folgt die Mehrzahl der gewählten Ausschussmitglieder dem Willen des „Fürsten“.

Es ist schon befremdlich, wenn Herr Komann als Ausschussvorsitzender mit solch einem Antrag, der gegen die Brandenburger Kommunalverfassung verstößt, versucht, berechtigte Anträge zu verhindern.

Da er aber laut seiner Aussage diesen Antrag nach Rücksprache mit dem „Bürgermeister“ stellte, bekommt sein Antrag eine andere Dimension.

Ein Bürgermeister, der einen Ausschussvorsitzenden wissentlich, weil ich als Bürger davon ausgehe, dass der gewählte Bürgermeister die Kommunalverfassung kennt, dazu ermutigt, gegen die Brandenburger Kommunalverfassung zu verstoßen sollte sich fragen, wie dann noch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen gewählten Gemeindevertretern und der Verwaltung möglich sein soll.

Der Antragsteller verwies dann aber auf die gültige Gesetzeslage der Brandenburger Kommunalverfassung und bat um gemeinsames Lesen und Verstehen des Kommunalverfassungstextes.

„ Tagesordnungspunkte dürfen nur mit Zustimmung der Person oder Personengruppe, die die Aufnahme des Tagesordnungspunktes nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 veranlasst hat, abgesetzt werden.“

(Brandenburgische Kommunalverfassung §35)

Erst nach Androhung des Antragstellers gegen die Absetzung der Tagesordnungspunkte rechtlich vorzugehen, wurde die Kommunalverfassung aufgerufen auf Beamer gezeigt um festzustellen, so etwas geht nur mit Zustimmung des Antragstellers.

Dann musste Herr Komann eingestehen, dass sein Antrag, trotz erfolgter Rücksprache beim Bürgermeister, nicht der Brandenburger Kommunalverfassung entspricht.

Auf Grund der angesprochenen Themen in den Anträgen: Straßenausbau, Grundstückspreise, Bürgerbeteiligung, Nutzungskosten usw. wundert es aber nicht, wenn der amtierende Bürgermeister alles versucht die Macht der Gemeindevertreter zu beschneiden und unangenehme Beschlussvorlagen von der Tagesordnung zu kippen.

Bedenklich ist, das aus Teilen der Gemeindevertretung so etwas unterstützt wird.

Herr Komann sollte einfach versuchen seine Aufgabe als Vorsitzender des Bau- und Gewerbeausschusses im Interesse des Ausschusses und nicht des Bürgermeisters „Fürsten“ zu erfüllen.

Auch die Anfrage nach der Kosten-Nutzen-Rechnung der 3- Millioneninvestition „Hotel am Peetzsee“ wurde aus fadenscheinigen Gründen nicht beantwortet.

Mit welchem Einsatz Herr Komann die Nichtbeantwortung der Anfrage TOP 15 vom bürgerbündnis verteidigt war bemerkenswert.

TOP 15  Antrag der Fraktion bürgerbündnis:
„Beratung über den Nutzungskostenanschlag, die Nutzungskosten gemäß DIN 18960 und die Kalkulation der Gewerbemiete das Projekt „Hotel am Peetzsee“ betreffend“

So einen Einsatz hätte ich mir gewünscht als es um die Durchsetzung der Brandenburger Kommunalverfassung ging.

Es scheint Objekte zu geben da spielt Geld keine Rolle.

Das wird Herrn Thieme freuen, seine Anmerkung, es müssen auch die Kosten bei der Schulerweiterung im Auge behalten werden, erscheinen unter Berücksichtigung der getätigten Ausgaben in einem neuen Licht.

Kann sich jemand aus der Gemeindevertretung erinnern wer die Kosten für das neu erworbene Objekt „Hotel am Peetzsee“ hinterfragt hat. Wieso sollte also bei Erweiterung der Schule die Finanzierung eine Rolle spielen.

Doch die Hinterfragung gab es durch das bürgerbündnis wurde aber nicht beantwortet.

Nach allen Versuchen durch den Vorsitzenden des Bau und Gewerbeausschusses in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister die Anträge zu verhindern, darf man nachträglich Hoffnung haben. Die Linke hat sich durchgerungen und konnte alles was vom bürgerbündnis vorgeschlagen wurde mittragen.

Auch Herr Mauske meldete sich zu Wort als es um die Regelung zum Umgang mit kommunalen Grundstücken ging. Vom bürgerbündnis wurde Herr Mauske und seine Fraktion aufgefordert entsprechende Vorschläge einzureichen um dann gemeinsam eine Lösung zu finden um Grundstückserwerb auch für junge Familien zu erhalten. Dazu wird es aber vor der Wahl nicht mehr kommen und darf als Wahlkampf Geplänkel betrachte werden.

Eines wird aber jedem Bürger deutlich, wenn er eine Sitzung besucht. Alle Gemeindevertreter opfern ihre Freizeit und dafür hat jeder gewählte Vertreter Respekt verdient. Kritiken und Vorschläge sollten egal von wem sie kommen, aus welcher Partei oder Fraktion, haben das Recht behandelt zu werden und sollten auch beantwortet werden.


Anlagen und weiterführende Informationen:
Schulerweiterungsbau
MOZ 26./27.01.2019
Lothar Runge Schulerweiterung
Plan Variante F
Hr. Mann 24.01.2019 – 1
Hr. Mann 24.01.2019 – 2
Barrierearmut
Stellungnahme der Fraktion bürgerbündnis