INOEK – Update

Am 14.12.2018 beschloss die Gemeindevertretung gemäß unserem Antrag (Anlage1). Der Verlauf der Beratung ließ erkennen, dass dann bei einstimmiger Beschlussfassung folgender Auftrag an die Verwaltung erfolgte:

INOEK1 

(TOP 31-der Niederschrift-https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ns_gvs_141217-2.pdf)

Wir ahnten schon, dass dies keine ausreichende Festlegung für die tatsächliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung (AST) war. Deshalb haben wir an der öffentlich zugänglichen AST der Gemeinde Schöneiche einen Entwurf selbst bearbeitet und auf die TO des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2018 gebracht. Dort ließen dann der Bürgermeister und sein ehemaliger Bauamtsleiter die Katze aus dem Sack: 

Inoek2

Beide haben von Anfang an die Bearbeitung eines INOEK hintertrieben, obwohl ein Beschluss seit 14.12.2017 vorliegt.

Wir haben dennoch darauf bestanden, dass diese Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung am 26.04.2018 kommt (Anlage 2).

Es erfolgte bei namentlicher Abstimmung eine Ablehnung des Beschlusses (TOP 21)https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/f5f8ad602ab1bb58889013b65ebfb5fa_ns_gvs_260418.pdf)

Es tritt nicht das erste Mal die kuriose Situation ein, dass die Gemeindevertretung und ihr Bürgermeister entgegen jeden Sachverstandes Planungsrecht missachtet. Hier nämlich, dass ein INOEK planungssystematisch Vorrang vor der Bauleitplanung hat nur in Grünheide (Mark) nicht. Dort macht die Mehrheit ihr eigenes Recht. Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun.

Gemäß Geschäftsordnung ist das INOEK für ein Jahr nicht auf der Tagesordnung. Die Mehrheit und die Verwaltung wollen alle Fragen der Daseinsvorsorge für eine wachsende Gemeinde somit nicht untersuchen lassen. Also: Bildung (Schule, Kita), Gesundheit, Soziales – Einkaufen, Dienstleistungen – Technische Infrastruktur mit Gas, Wasser Abwasser Telekommunikation – ruhender und fließender Verkehr, öffentlicher Nahverkehr.

Einfach nur Flächennutzungspläne und B-Pläne für Zuzug ausweisen ist zu kurz gesprungen. Es fehlt die Beachtung der gesamten Daseinsvorsorge für die Entwicklung eines funktionierenden Gemeinwesens.

Was die Mehrheit der Gemeindevertreter, der Bürgermeister und sein ehemaliger Bauamtsleiter in trautem Einvernehmen verweigern ist in anderen Gemeinden schon lange als Aufgabe erkannt worden – nämlich Zuzug nur mit Entwicklung der Infrastruktur (Anlage 3).