Straßenausbaubeiträge Update
Von: Péter Vida
Gesendet: Samstag, 2. Juni 2018 12:47
An: Diverse Bürgermeister
Betreff: Resolution zur Änderung des KAG // Antwort des Innenministeriums
Sehr geehrte Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich als Mitglied des Landtages Brandenburg an Sie. Wie mir bekannt ist, hat Ihre Gemeinde jüngst eine Resolution zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Hierauf hat das Innenministerium noch vor Durchführung der Debatte im Landtag geantwortet. Ein Antwortschreiben, welches an eine der Gemeinden ging, liegt mir vor (Anlage). Ich gehe davon aus, dass alle anderen Gemeinden gleichlautende Schreiben erhalten haben.
Da die Resolution vor allem auf Betreiben von BVB / FREIE WÄHLER landesweit forciert wurde, muss ich der Antwort des Innenministeriums in einigen Punkten entgegentreten:
1. Die Resolution sieht vor, dass aus der Soll-Bestimmung im KAG (quasi Erhebungspflicht) eine Kann-Bestimmung wird. Dies ist in vielen Bundesländern bereits so geregelt, derzeit schickt sich Hessen an, eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass es den Gemeinden freigestellt wird, ob sie auf ihrem Gebiet Beiträge erheben oder nicht. Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum das Innenministerium diese eindeutige Formulierung absichtlich falsch auslegt, um sie sodann – unter Annahme ihrer falschen Auslegung – zurückzuweisen. So deutet das Innenministerium die Kann-Bestimmung so, dass damit gemeint sei, dass bei einigen Grundstücken erhoben wird, bei anderen aber nicht und das wäre ja ungerecht. In der Tat wäre dies ungerecht, aber das ist überhaupt nicht Inhalt der Kann-Bestimmung. Die von Ihnen richtigerweise beschlossene Forderung nach einer Kann-Bestimmung bedeutet selbstverständlich, dass entschieden wird, ob im gesamten Gebiet Beiträge erhoben werden oder nicht und es bedeutet freilich nicht, dass bei einer Straße erhoben wird und bei einer anderen wieder nicht. Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum das Innenministerium diese Interpretation vornimmt, obwohl es ganz genau weiß, dass in den vielen, vielen Bundesländern, die eine Kann-Bestimmung haben, es so praktiziert wird, dass den Gemeinden freigestellt bleibt, eine Beitragssatzung zu erlassen oder nicht. Diese gilt dann aber selbstverständlich für das ganze Gemeindegebiet. Etwas anderes ist überhaupt nicht beabsichtigt und wird auch nicht praktiziert.
2. Des Weiteren weist das Innenministerium darauf hin, dass zur Anrechnung der Fördergelder auch auf den Anteil der Beitragspflichtigen es nicht ausreiche, das KAG zu ändern. Man müsse auch die LHO ändern. Dieser Hinweis steht dem Inhalt der Resolution nicht entgegen, was aus dem Schreiben leider nicht erkennbar wird. Es ist jahrzehntelange Praxis, dass bei komplexen Rechtsmaterien durch ein so genanntes Mantelgesetz mehrere Gesetze gleichzeitig geändert werden. Es würde sodann ein gebündelter Gesetzesvorschlag eingereicht werden, der in einem Artikel das KAG und in einem anderen Artikel die LHO ändert. Das ist ein ganz gewöhnlicher Vorgang. Da die LHO ebenso ein Gesetz ist, kann sie selbstverständlich auf diesem Wege gebündelt mit dem KAG geändert werden. Die Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (VVG), auf die das Innenministerium Bezug nimmt, sind als Verwaltungsvorschriften niederrangiges Recht, die natürlich dem geänderten Gesetz folgen müssen. Hiernach ist darauf hinzuweisen, dass eine entsprechende Änderung der Zuwendungsanrechnungspraxis selbstverständlich möglich ist.
3. Die übrigen Ausführungen über den wirtschaftlichen Vorteil sind politische Ansichtssache. Immer weniger Bundesländer haben die Beitragserhebungspflicht in ihren Kommunalabgabengesetzen geregelt, weil sich die Auffassung durchsetzt, dass Straßenausbau zur Daseinsvorsorge gehört und somit der Allgemeinheit dient.
4. Angesichts der laufenden Debatte werbe ich – im Wissen und in Anerkennung der unterschiedlichen Parteizugehörigkeiten – für den Vorschlag von BVB / FREIE WÄHLER: Abschaffung der Beiträge und Zahlung eines Ausgleichs vom Land an die Kommunen. Hierzu füge ich meinen entsprechenden Gesetzesantrag bei, der der jüngst beschlossenen bayerischen Regelung nachgebildet ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichen Grüßen,
Péter Vida, MdL