In Hangelsberg existiert u.a. dieser B-Plan 05. Gemäß Stellungnahme des Bürgermeisters Grünheide (Mark) vom 14.11.2011 befinden sich aktuell zu verkaufende Grundstücke in der Straße Am Spreeufer 10c und 10d im Überschwemmungsgebiet (Anlage1). Die Hochwasserkarte Müggelspree (Überflutungsgebiete) auf Seite 8 des Sonderplans Hochwasser Spree vom 23.04.2010 weist bei entsprechender Vergrößerung ein solches beidseitig der Straße aus (braune Farbmarkierung).
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass hier bereits zwei Baugenehmigungen erteilt wurden. Demnach müssen gemäß den Bestimmungen des Erläuterungsberichts zum B-Plan und dem Bbg WG §101 in der Fassung von 2004, oder nach §100b in der Fassung von 2010 Ausnahmen von den Verboten nach Pkt 5.2 des fortgeltendem Beschluss des Rates des Bezirkes Frankfurt/O vom 07.12.1989, von der Wasserbehörde bereits genehmigt, oder künftig zu genehmigen sein (Synopse, Anlage 2).
Die Auswirkungen der Hochwasserereignisse 2010/2011 sind an Hand der Hochwasserschadensmeldungen von der Gemeinde Grünheide (Mark) kartiert worden (Anlage 3). Beide Grundstücke waren überflutet.
In der verfügbaren Literatur sind nachstehende Hochwasserintervalle mit den dazugehörenden Hochwasserabflüssen für den Pegel Große Tränke ausgewiesen und auf Seite 2 dargestellt.
Quelle WÖRK MS Band I-Bestandsanalyse Seite 66
Die dazugehörenden signifikanten Abflüsse des Jahres 2010/2011 lagen z.B. vom 23.12.2010 bis 12.01.2010 bei 39m³/s, also in einem 10-jährigen Wiederkehrintervall und nur in der Zeit vom 24.12./25.12.2010 und am 09.01.2011 bei mehr als 42 m³/s (Quelle WSA Berlin).
In dieser Zeit, später oder auch früher wurde keine Alarmstufe III vom Landkreis ausgerufen, obwohl Keller, Grundstücke und auch teilweise die Infrastruktur wie in der Hochwassermeldedienstverordnung vom 15.07.2010 dafür beschrieben, überflutet waren. Gleichzeitig war festzustellen, dass diese Überflutung bereits bei einem Pegel von ca. 2,50m am UP Große Tränke auftrat und nicht erst bei dem Richtwert für die Alarmstufe III mit 2,90m, wie im Sonderplan Hochwasser Spree ausgewiesen.
Wenn man dazurechnet, dass diese Abflüsse nur kurzzeitig in einem 20-jährigen Wiederkehrintervall lagen, steht die Frage im Raum, welche Auswirkungen hat ein 100-jähriger Hochwasserscheitelabfluss und welche Überschwemmungsgebiete sind davon betroffen?
Der Sonderplan Hochwasser Spree vom 23.04.2010 weist ein 40 – jähriges Wiederkehrintervall mit 80m³/s Große Tränke gesamt aus. Die o.a. Literatur benennt dafür jedoch ein 20-jähriges.
Es ist m. E. dringend geboten, diese Widersprüche aufzuheben und eine Erfolgskontrolle aller ausgeführten Baumaßnahmen an der Müggelspree in Verbindung mit dem Unterhaltungszustand der Grabensysteme durch Messungen für die Feststellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Müggelspree durchzuführen. Die Richtwerte der Alarmstufen müssen dabei beachtet werden.
Gleichzeitig sehe ich für die Sicherung der Siedlungsfähigkeit in den Ortsteilen an den Niederungsbereichen der Müggelspree, eine Prüfung der Überflutungsflächen für ein HQ100 mit 53m³/s gemäß §100a BbgWG als unerlässlich an.
Ich bitte Sie um Auskunft, wie Sie weiter mit den Differenzen zwischen FNP, B-Plänen und Karten der Überflutungsgebiete zeitlich und sachlich umgehen wollen. Ich erinnere an den Zeitungsartikel in der MOZ vom 28.01.2011 und füge diesen bei (Anlage 4).
Anschreiben (komplett) mit Bild
Anlage 1 Stellungnahme HVB
Anlage 2 Synopse
Anlage 3 Hgb_FWWest_BI_Zutrag
Moz 18.10
Anfrage zur Prüfung des B-Plans 05 Hangelsberg
Sehr geehrte Frau Trippens,
in Hangelsberg existiert u.a. dieser B-Plan 05. Gemäß Stellungnahme des Bürgermeisters Grünheide (Mark) vom 14.11.2011 befinden sich aktuell zu verkaufende Grundstücke in der Straße Am Spreeufer 10c und 10d im Überschwemmungsgebiet (Anlage1). Die Hochwasserkarte Müggelspree (Überflutungsgebiete) auf Seite 8 des Sonderplans Hochwasser Spree vom 23.04.2010 weist bei entsprechender Vergrößerung ein solches beidseitig der Straße aus (braune Farbmarkierung).
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass hier bereits zwei Baugenehmigungen erteilt wurden.
Demnach müssen gemäß den Bestimmungen des Erläuterungsberichts zum B-Plan und dem Bbg WG §101 in der Fassung von 2004, oder nach §100b in der Fassung von 2010 Ausnahmen von den Verboten nach Pkt 5.2 des fortgeltendem Beschluss des Rates des Bezirkes Frankfurt/O vom 07.12.1989, von der Wasserbehörde bereits genehmigt, oder künftig zu genehmigen sein (Synopse, Anlage 2).
Die Auswirkungen der Hochwasserereignisse 2010/2011 sind an Hand der Hochwasserschadensmeldungen von der Gemeinde Grünheide (Mark) kartiert worden (Anlage 3). Beide Grundstücke waren überflutet.
In der verfügbaren Literatur sind nachstehende Hochwasserintervalle mit den dazugehörenden Hochwasserabflüssen für den Pegel Große Tränke ausgewiesen und auf Seite 2 dargestellt.
Quelle WÖRK MS Band I-Bestandsanalyse Seite 66
Die dazugehörenden signifikanten Abflüsse des Jahres 2010/2011 lagen z.B. vom 23.12.2010 bis 12.01.2010 bei 39m³/s, also in einem 10-jährigen Wiederkehrintervall und nur in der Zeit vom 24.12./25.12.2010 und am 09.01.2011 bei mehr als 42 m³/s (Quelle WSA Berlin).
In dieser Zeit, später oder auch früher wurde keine Alarmstufe III vom Landkreis ausgerufen, obwohl Keller, Grundstücke und auch teilweise die Infrastruktur wie in der Hochwassermeldedienstverordnung vom 15.07.2010 dafür beschrieben, überflutet waren. Gleichzeitig war festzustellen, dass diese Überflutung bereits bei einem Pegel von ca. 2,50m am UP Große Tränke auftrat und nicht erst bei dem Richtwert für die Alarmstufe III mit 2,90m, wie im Sonderplan Hochwasser Spree ausgewiesen.
Wenn man dazurechnet, dass diese Abflüsse nur kurzzeitig in einem 20-jährigen Wiederkehrintervall lagen, steht die Frage im Raum, welche Auswirkungen hat ein 100-jähriger Hochwasserscheitelabfluss und welche Überschwemmungsgebiete sind davon betroffen?
Der Sonderplan Hochwasser Spree vom 23.04.2010 weist ein 40 – jähriges Wiederkehrintervall mit 80m³/s Große Tränke gesamt aus. Die o.a. Literatur benennt dafür jedoch ein 20-jähriges.
Es ist m. E. dringend geboten, diese Widersprüche aufzuheben und eine Erfolgskontrolle aller ausgeführten Baumaßnahmen an der Müggelspree in Verbindung mit dem Unterhaltungszustand der Grabensysteme durch Messungen für die Feststellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Müggelspree durchzuführen. Die Richtwerte der Alarmstufen müssen dabei beachtet werden.
Gleichzeitig sehe ich für die Sicherung der Siedlungsfähigkeit in den Ortsteilen an den Niederungsbereichen der Müggelspree, eine Prüfung der Überflutungsflächen für ein HQ100 mit 53m³/s gemäß §100a BbgWG als unerlässlich an.
Ich bitte Sie um Auskunft, wie Sie weiter mit den Differenzen zwischen FNP, B-Plänen und Karten der Überflutungsgebiete zeitlich und sachlich umgehen wollen. Ich erinnere an den Zeitungsartikel in der MOZ vom 28.01.2011 und füge diesen bei (Anlage 4).
Mit freundlichen Grüßen