In 2019 ein Nachtrag für 2016 – oder der Gemeindehaushalt als Selbstbedienungsladen?

“Schon” im Haupt- und Finanzausschuss am 09.05.2019 legte der Bürgermeister einen Nachtrag für 2016 vor. Also Ausgaben, die nach seiner Ansicht “unabweisbar” sein sollten. (Anlage Vorlage).

Manfred Liedtke hatte in der Einwohnerfragestunde dazu grundsätzliche Fragen zur Rechtmäßigkeit, nachträgliche Ausgaben z.B. für Heimatfeste nach rd. 3 Jahren beschließen zu lassen. Die Kämmerin bestätigte ihm, dass seine Bedenken nicht unberechtigt sind.

Dies veranlasste uns, eine Nachfrage an die Kommunalaufsicht des Landkreises zu richten (Anlage). Die Antwort kam rasch und eindeutig und wurde von uns sofort an alle Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet – Reaktion: keine.

Gestern nun die Rolle rückwärts. Der Bürgermeister nahm seine Vorlage von der Tagesordnung – ohne Begründung!

Aber was nun? Gibt es im nachhinein einen Sponsor, oder eine Gruppe?
Die neue Gemeindevertretung sollte sich damit genauestens befassen. Ein Kassensturz ist wohl empfehlenswert. Vielleicht gibt es in anderen Jahren danach Ähnliches? Lesen Sie auch unsere Stellungnahme, die gestern nicht verhandelt werden konnte.

Anlagen:

Beschlussvorlage
Anfrage an Kommunalaufsicht
Stellungnahme des bürgerbündnis
Amtshaftung Gemeindevertreter
Mail an die Fraktionen