Antwort des Fraktionsvorsitzenden Thomas Wötzel auf einen Beitrag der SPD-Grünheide
Thomas Wötzel reagiert auf den Artikel der Grünheide SPD
Demokratie in Grünheide – SPD Grünheide (spd-gruenheide.de)
Demokratie: Substantiv, feminin [die]
1a. politisches Prinzip, nach dem das Volk durch freie Wahlen an der Machtausübung im Staat teil hat „zu den Prinzipien der Demokratie gehört die freie Meinungsäußerung“
1b. Regierungssystem, in dem die vom Volk gewählten Vertreter die Herrschaft ausüben „eine parlamentarische Demokratie“
Der Antrag der Fraktion bürgerbündnis hat das Ziel gemäß §81 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes eine Abwahl nach §81(2) 2 einzuleiten.
Ihre Ausführungen mit Verweis auf Auskünfte der Kommunalaufsicht betreffen die Nichtöffentlichkeit, wenn berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. (§36 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Bei Beratungen zu disziplinarischen Themen von Mitarbeitern der Verwaltung ist dies richtig und nachvollziehbar.
Ihr Missverständnis liegt offensichtlich darin, dass die Einleitung einer Abwahl nach Wahlgesetz sich der Mehrheitsherrschaft der gewählten Vertreter unterordnen müsste. Die ist falsch!
Die seit der Wiedervereinigung durch Staatvertrag bestehenden Bundesrepublik Deutschland, hat die Rolle der Stasi im Unrechtsstaat DDR klar benannt. (https://www.jstor.org/stable/20822551)
Ziel war und ist es, Menschen, bei welchen Rechtstreue und Integrität durch eine Mitarbeit in Spitzelsystem der Stasi fraglich sind, nicht unerkannt in wichtige rechtsstaatliche Funktionen zu bringen oder zu belassen. Das alles ist auch einer SPD unter Helmut Schmidt, Gerhard Schröder oder Olaf Scholz nicht unbekannt.
Wenn nun Erkenntnisse vorliegen, dass der durch freie Wahlen gewählte Bürgermeister nachweislich Stasi Spitzel war, ist es ein Grundsatz der Demokratie das Volk zu befragen.
Nur wenn die Mehrheit des Volkes davon überzeugt ist, dass auch unter diesen Erkenntnissen die Integrität und Zuverlässigkeit von Arne Christiani weiterhin gegeben ist, darf er noch 4 Jahre dieses Amt für die Bürger führen.
Der Eiertanz um die Person Christiani und seine Vergangenheit ist aber keine Frage des Demokratieverständnisses. Die Mehrheit der Gemeindevertreter ist anscheinend überzeugt, dass der Bürgermeister Christiani die Unterstützung des Volkes verloren hat. Wie sonst ist zu erklären, dass alles unternommen wird um bloß nicht das Volk zu befragen?
Mit dem offensichtlichen Versuch einen Bürgerentscheid zu vermeiden, stellen Sie sich auf die Seite der Macht gegen das Volk. Ich erinnere an die Geschichte Ihrer Partei und an die mutige Rede von Otto Wels am 23. März 1933. Eine Lehre aus leidvoller deutscher Diktatur ist für mich, dass man Wachsam sein muss, wenn die Macht sich gegen das Volk stellt.
Seien Sie Wachsam und denken Sie darüber nach.
Benutzte Quelle: Wiedervereinigung und Strafrecht auf JSTOR