Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen – der vierte fehlt “nichts wissen wollen”

Update 19.12.2021

Sitzung der Gemeindevertretung in Grünheide platzt noch vor dem Beginn

so titelte die MOZ

Was genau passiert ist und vor allem weshalb erfahren Sie dort nicht. Hier die Fakten.

  1. Was ist eine “Hybridsitzung”? Die Brandenburgische Kommunalverfassung kennt diese Sitzungsform nicht (BbgKVerf§34a)
  2. Unsere Teilnahme an der Sitzung in Form einer Videokonferenz wurde zunächst am 16.12.2021 mündlich vormittags wie gewünscht zugesagt. Dann aber schriftlich um 14:34 Uhr untersagt mit Hinweis auf ein fehlendes Hygienekonzept . Das Risiko für die Folgen war uns zu hoch, da unsere Nichtteilnahme an der Präsenzsitzung ” nicht begründet” gewesen wäre. Ebenso führen Störungen des Video/Audiosignals nicht zur Unterbrechung der Beratung/Abstimmung, sondern man ist für diesen Zeitraum “Entschuldigt” (§34a BbgKVerf).
  3. Nach Eröffnung der Sitzung wies Herr Wötzel nach kurzem Testlauf darauf hin, dass mögliche Videoteilnehmer weder Ton noch Bild haben. Frau Eichmann versuchte sich mit Unterstützen der EDV-Mitarbeiter einzuwählen, die Qualität der Audioübertragung war aber mangelhaft und auch im Saal kam es zu unangenehmen Rückkopplungen. Der Sitzungsdienst verwies darauf, dass sich ja auch niemand online angemeldet hatte und brach den Versuch ganz ab.
  4. Damit waren die Gemeindevertreter ausgeschlossen, welche sich aus beruflichen Gründen später erst einwählen konnten. So berichtete z.B. Frau Muxel im Nachgang, dass Sie noch eine Rede im Landtag halten musste und ihr Einwahlversuch scheiterte.
  5. Jetzt sollte gemäß §50a Brandenburger Kommunalverfassung erklärt werden, dass aufgrund der aktuellen Corona Inzidenz eine außergewöhnliche Notlage besteht, welche ein Zusammentreten an einem Sitzungsort so wesentlich erschwert, dass eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung unzumutbar ist.
    Dies ist insoweit verwunderlich, da anscheinend danach geplant war, dass alle im Raum bleiben und noch über Stunden tagen wollten.
  6. Das haben wir gerügt. Die Rüge ist nur dann erfolgreich, wenn an dem gerügten Teil der Tagesordnung nicht teilgenommen wird.
  7. Der Beschluss fand nun nicht die nötige 2/3 Mehrheit, woraufhin die Sitzung abgebrochen wurde. Dies ist insoweit verwunderlich, da der Sitzungsdienst am Nachmittag noch mitteilte, dass es sich um eine Präsenssitzung nach §34a handelt, die fortgesetzt werden könnte.
    Im anderen Falle einer 2/3 Mehrheit hätten alle den Raum verlassen müssen und dann eine neue Sitzung als Audio und Videositzung nach §50a weiter einberufen müssen.

Nun soll die Sitzung am 22.12.2021 wiederholt werden. Auf wundersame Weise liegt nun keine Notlage mehr vor, wie noch am 16.12.2021 gemäß Beschlussvorlage 0092/21 von 11 Gemeindevertretern angenommen.

Lesen Sie dazu das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden und unsere Anträge und Lösungsvorschläge

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Hier noch der Text welchen wir vor der Sitzung an dieser Stelle veröffentlichten:

Am 16.12.2021 tagt die Gemeindevertretung Grünheide Mark. Die Verwaltung schafft es bisher nicht Korrekturen an der Einladung im Ratsinformationssystem (öffentliche Tagesordnung) vorzunehmen.

Das betrifft TOP 35 – da fehlt der vollständige Text des Beratungsgegenstandes und und die Beschlussvorlage.

Ebenso TOP 36 da ist eine falsche Beschlussvorlage hochgeladen worden. Begründet wird das mit der Geschäftsordnung. Eine Terminierung für Änderungen an Vorlagen oder Verbot Korrekturen an Beschlussvorlagen vorzunehmen gibt es nicht. Derzeit wird alles getan, unsere Arbeit zu behindern.

Beide Vorlagen finden Sie hier.

Die aktuelle Situation in der Gemeindevertretung und die Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden zur “Ausschussumbildung”, “Wasserrationierung” und “Luftgütemessstation

finden Sie hier: