Lücken im Protokoll – oder im Gedächtnis?

„Herr Finger möchte eine Entschuldigung des Bürgermeisters bezüglich einer angeblich gegen ihn gerichteten Verleumdungsklage im Zusammenhang mit der Stasi-Überprüfung vor der letzten Bürgermeisterwahl.  Herr Christiani erklärt, dass das Thema für ihn abgeschlossen ist. Es gibt einen Abschlussbericht, der von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.“ So lautet die Formulierung im Protokoll zur Gemeindevertretersitzung am 21.05.2019.

Hintergrund ist eine Verleumdungsklage aus 2013 (also keine angebliche), die von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Herr Christiani entzog sich damals der Debatte um seine Stasi-Tätigkeit. Er begründete dies mit einem juristischen Verfahren, dass er u.a. gegen Herrn Finger führe und somit  befangen sei. MOZ 9.3.2013

Am 22.05.2019 (einen Tag nach der Sitzung!) erhielt Herr Finger einen Brief des Bürgermeisters. Er sollte ihm das Aktenzeichen des Klageverfahrens nennen. Später erfolgte eine Mahnung der Hauptamtsleiterin zur Herausgabe des Aktenzeichens, wohl im Auftrag des Bürgermeisters. Herr Finger antwortete schriftlich, dass der Bürgermeister ja das Aktenzeichen seines eigenen Verfahrens kennen müsse. Brief Herr Finger

Nun wird es kurios: Wieder bekommt Herr Finger einen Brief der Hauptamtsleiterin, in welchem sie erklärt, dass Herr Christiani niemals einen entsprechenden Strafantrag gestellt hätte. Sie fügt die Kopie eines Schreibens der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder vom 21.10.2013 bei, das diese Aussage bestätigt. Der Staatsanwalt fügt an, dass das Strafverfahren wegen eines Verfahrensfehlers eingestellt wurde, dieser Strafantrag nicht wirksam wäre, weil er durch die Gemeinde Grünheide und nicht Arne Christiani gestellt wurde.

Für uns stellen sich folgende Fragen:

  1. Hat überhaupt jemand Anzeige erstattet?
  2. Wenn nicht, warum hat sich Arne Christiani dann 2013 für befangen erklärt, wenn er doch nicht Verfahrensbeteiligter war?
  3. Welcher Verwaltungsmitarbeiter hat mit wessen Befugnis für Herrn Christiani Anzeige erstattet?
  4. Wann erhält Herr Finger eine öffentliche Entschuldigung vom Bürgermeister?

Auch Herr Runge hatte eine Nachfrage. Er erkundigte sich in der Sitzung, weshalb  die Entnahme der Beilage über seine nachgewiesene Stasi-Tätigkeit  als „IMS Peter Förster“ aus den Grünheider Heften 6  (auch Seite 152) erfolgte. Die Mitarbeiter der Touristeninformation waren durch das Rathaus angewiesen worden, die Verkaufsexemplare zu zensieren. Der Bürgermeister erklärte lapidar: „Was in der Tourismusinformation verkauft wird, entscheidet die Verwaltung.“ Auf das Angebot Herrn Runges, strafrechtlich gegen den Inhalt des Heftes 6 vorzugehen wenn der Inhalt falsch wäre, ging Herr Christiani jedoch nicht ein.