Keine Reaktionen-kollektives Schweigen Frau Eichmann, Herr Komann, Herr Thieme, Frau Niels

Sehr geehrter Herr Komann,

auf meine Nachfrage erhielten die Gemeindevertreter am 17.03.2017 die Mitteilung über die “Einwohnerversammlung”, die in der Beschlussvorlage 0003/17 benannt war.

Ich möchte Sie auf folgende Verwaltungsakte aufmerksam machen, die nicht durchgängig kompatibel und somit irreführend sind.

  1. Die dazugehörende Einladung vom 05.01.2017 betrifft eine “Informationsveranstaltung” zu  “Straßenbau Fontanestraße”, eingeladen werden Anlieger (die Einladung wurde am 17.03.17 den Gemeindevertretern nicht mit gesendet)
  2. Das Protokoll trägt den Titel: “Protokoll Eigentümerversammlung”
  3. Die Mitteilung an die Gemeindevertreter benennt das gleiche Protokoll wie unter Pkt.2  als “Protokoll Einwohnerversammlung
  4. Die Beschlussvorlage 0003/17 ist unter Bezug “Eigentümerversammlung vom 23.01.2017” benannt

Wie man erkennt, ist aus einer Einladung an Anlieger mit Datum 05.01.2017 am 23.01.2017 eine “Eigentümerversammlung “ und mit Mitteilung an die Gemeindevertreter am 17.03.2017 eine “Einwohnerversammlung” geworden.

 

Alle Gemeindevertreter müssen und mussten dann am 11.10.2018 annehmen, dass eine Einwohnerversammlung stattfand, da sie die Einladung vom 05.01.2017 und das Protokoll vom 23.01.2017 und die dort vorhandenen Widersprüche nicht kannten.

Ich bitte Sie deshalb auch prüfen zu lassen, ob die Beschlüsse über die Vorlagen 0003/17, 0059/18 (ohne Bezugauf eine Einwohnerversammlung) und 0047/18 (Beschlussnummern sind noch nicht öffentlich bekannt gemacht) wegen irreführender Angaben unter Bezug unwirksam wären.

Die Einwohnerbeteiligungssatzung regelt in

 strae

 

Eine solche Einwohnerversammlung wurde nicht den Vorschriften entsprechend bekanntgemacht und fand nicht statt. Völlig offen und unbekannt ist, was in der Humboldtstraße veranlasst und durchgeführt wurde.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wegen des nicht durchgängigen Verwaltungshandels und der Behauptung der Verwaltung es habe entgegen der tatsächlichen Aktenlage eine “Einwohnerversammlung” stattgefunden, das gesamte Vorhaben schon formalrechtlich angreifbar ist. Ich würde deshalb empfehlen auf keinen Fall die Ausschreibung der Bauleistungen zu veranlassen.

Hier ist Klärungsbedarf angezeigt.

In einer Folge-mail werde ich Beratungsgegenstände für die BUG-Ausschusssitzung  am 06.11.2018  zur Sache benennen. Wir haben hierzu gemäß Geschäftsordnung bis zum 22.10.2018 Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Kohlmann

Fraktionsvorsitzender bürgerbündnis

Anlage 1   Anlage 2