Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2018 oder Erst öffentlicher Bürgerpark – dann “gehobenes Wohnen” in der Karl-Marx-Straße 13 bis 14
Die windungsreichen Versuche die Karl-Marx-Straße 13-14 zu bebauen erzeugen immer neue Verwirrung der Öffentlichkeit.
Während sich gestern der Bauausschussvorsitzende und der Ortsvorsteher OT Grünheide sich gegenseitig darin übertrafen, wie man Dachrinnen anbringen soll und ob man dafür eine Begleitheizung im Winter braucht, fragten wir nach der bisher nicht untersuchten Wirtschaftlichkeit des Projektes und nach den wirtschaftlichen Mieten, die zur Refinanzierung einer Grundstückverzinsung, der Herstellungskosten sowie der Folgekosten zuzüglich Eigenkapitalverzinsung, erforderlich sind.
Ebenso blieb die Begründung für die Kostensteigerung des Projektes vom 09.03.2018 bis 14.06.2018 um 677T€ unbeantwortet.
Deshalb beantragten wir diese Beschlussfassung über rd. 3,5 Mio€ zurückzustellen (Anlage 1). Der Antrag wurde abgelehnt. Dafür will man mit Bauausschuss und Ortsbeirat gemeinsam über Baukostenminimierung in einer Sondersitzung beraten.
Dann ließen die Chefstrategen der Verwaltung wieder mal unerwartet Katzen aus dem Sack.
– man brauche “gehobenes Wohnen” in Grünheide für Industrieansiedlungen in Freienbrink, da das Führungspersonal lieber in Berlin oder Bad Saarow siedelt
– man arbeite an der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und wolle gleichzeitig die Genehmigung für einen Kommunalkredit zur Finanzierung des Projektes
Geradezu hektisch reagierte der Herr Bürgermeister auf unbeantwortete Nachfragen zum Ufervorland, welches sich im Eigentum des Bundes befindet. Der Bürgermeister will Wege auf fremden Grund bauen! Er behauptet allen Ernstes das Grundstück sei ihm zugewachsen durch sinkende Wasserlagen und gehöre uns deshalb sowieso.
Fazit keine klaren Aussagen nur Eierei (Anlage 2).
Nun kann man über die Erwägungen der Chefstrategen spekulieren, ob eine Kommunalaufsicht ein aus Steuermitteln des Gemeindehaushaltes finanziertes Projekt mit Höchstmieten dann noch zusätzlich durch steuerlich finanzierte Kommunalkredite genehmigen will?
Vermutlich soll damit der Verkauf des Grundstücks an einen Investor bei Scheitern der Kreditgenehmigung begründet werden?
Wir können gespannt sein wie ad hoc ein Investor aus dem Zylinder gezaubert wird – oder will man das Grundstücksgeschäft dann ordentlich ausschreiben?
Wir informieren Sie.
Interessant wäre auch die Frage wieviel Geld schon in diese Grundstücke versenkt wurde. Seit einem Jahr keine Antwort (Anlage 3)
– geschrieben am 21.09.2018