Anfrage 07/12/15

From: koul41@hotmail.com

To: info@gemeinde-gruenheide.de

Sehr geehrter Herr Christiani,

Sie erhalten unsere o.g. Anfrage mit der Bitte um Beantwortung gemäß Fakten- und Rechtslage.

Gemeindevertretung Grünheide (Mark)

Fraktion bürgerbündnis grünheide

Anfrage 07/12/15

Barrierefreies Bürgerfernsehen – „Grünheide TV”

Die Gemeindevertretung beschloss am 01.10.2015 bei namentlicher Abstimmung mehrheitlich: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) beschließt aufgrund der Beschlüsse *48/03/14 vom 25.09.2014 und *62/04/14 vom 27.11.2014 den Abschluss des vorliegenden Vertrages „Vertrag über die Einführung und den Betrieb eines Bürgerfernsehens „Grünheide TV” für die Gemeinde Grünheide” zum 01.11.2015.”

Die Beratung war nicht ausführlich. Unsere Redezeit wurde am 01.10.2015 von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung begrenzt und die Rede von Herrn Moldenhauer unterbrochen. In den Ortsteilen Mönchwinkel und Spreeau wurde das Projekt „Bürgerfernsehen Grünheide-TV” nicht vorgestellt. Aus Protokollen der Gremien ist zu oben genanntem Sachverhalt nichts zu entnehmen. Deshalb ergibt sich vor dem Hintergrund des genannten Sendetermins 01.11.2015 das o.g. Beratungsdefizit.

Am 26.11.2015 wurde unsere Beschlussvorlage 0091/15 mit Prüfauftrag für die Verwaltung mehrheitlich abgelehnt. Berichten zufolge wurde von Seiten der SPD-Großfraktion und vom HVB wurde irreführend in die Diskussion gebracht, Barrierefreiheit bezöge sich auf Sachverhalte, die behinderte Menschen in dem Sinne betreffen, „dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen”. Das greift zu kurz. Dem steht auch der Stand des Wissens entgegen. Wir benennen hier beispielhaft nur https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet oder http://www.einfach-barrierefrei.net/.

Deshalb ergibt sich vor dem Hintergrund des genannten Sendetermins ab 01.11.2015 folgende Anfrage. Wir verlangen vom Hauptverwaltungsbeamten Auskunft zu folgenden einzelnen Fragen:

1. Ab wann und auf welchen Sendefrequenzen wird „Grünheide TV” gesendet? Bitte benennen.

2. Wenn keine Frequenz beantragt wurde, mit welcher Begründung wurde darauf verzichtet?

3. Ist das „Bürgerfernsehen” deshalb nur eine Internetplattform?

4. In welchen Ortsteilen ist Breitbandinternet mit solchen Leistungen verfügbar? Bitte die genauen Ortsteile, Ortsteilbereiche und die verfügbare Leistung benennen

5. Wie viele Einwohner und Einwohnerinnen sind über ein Breitband, welches das Herunterladen von Filmen/Videos zulässt, erreichbar? Bitte je Ortsteil, die betroffenen Straßen und  die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner angeben.

6. Welche Übertragungsleistung ist zum sofortigen störungsfreien Herunterladen von Videofilmen des beabsichtigten Formates erforderlich?

7. Falls Einwohnerinnen und Einwohner sowie bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Zugang des „Bürgerfernsehens Grünheide TV” ausgeschlossen sind, bitten wir um die  rechtliche Begründung an Hand der Literatur.

8. Wie wird der barrierefreie Zugang zum „Bürgerfernsehen Grünheide TV” für Alle sonst anderweitig gewährleistet?

9. Wann und wo sind die Bürger über die Art und Weise der Empfangsmöglichkeiten in ihren Siedlungsteilen informiert worden?

Wir bitten Sie, unsere Anfrage mit Einleitungstext und Ihre Antworten allen Gemeindevertretern und zugänglich zu machen. Wir erwarten Ihre Antworten in den üblichen Fristen gemäß  Rechtsprechung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kohlmann

Fraktionsvorsitzender bürgerbündnis grünheide