Beschwerde zu §13(2) – Vertrag Bürgerfernsehen Grünheide TV

Sehr geehrte Frau Eichmann,
Sehr geehrter Herr Christiani,

ich führe Beschwerde und beziehe mich auf §13(2) des Vertrages.

Die angebliche Satire des Betreibers geht meiner Meinung nach zu weit: “Brett vor dem Kopf” und “dicker Joe” im Namen der Pressefreiheit und Missachtung der Persönlichkeits- und Minderheitenrechte.  Insbesondere wird zugleich  ein rechtsstaatlich eingeleitetes Bürgerbegehren gemäß Kommunalverfassung diskreditiert – ohne dass paritätisch eine Meinungsäußerungen in gleicher Länge für das Bürgerbegehren gebracht wird.

Die Einseitigkeit und Unausgewogenheit der 3. Sendung http://www.gruenheide-tv.de/index.php?action=module_fullpost&id=19&site=1 spricht für sich, dem ist nichts hinzuzufügen.

Dem Betreiber selbst gelingt nicht  die nötige professionelle  Distanz. Dies ist auch nicht verwunderlich. Befindet er sich doch in einem unauflöslichen Interessenkonflikt als Gemeindevertreter und Betreiber sowie Unternehmer im Auftrag der Gemeinde, die angeblich öffentlich-rechtliches Bürgerfernsehen mit Steuergeld aus dem Gemeindehaushalt beauftragt haben will.

Offensichtlich hat er auch mit  Billigung der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Hauptverwaltungsbeamten  Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, wie das Bürgerhaus Hangelsberg, in dem der “dicke Joe” mit “Brett vor dem Kopf” die Unterschrift einer Dame  begleitet. Der Bezug zur Vertrauensperson, die das Bürgerbegehren eingeleitet hat, ist eindeutig. Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass die Listen im Bürgerhaus zur Unterschrift ausliegen und von der Vertrauensperson begleitet werden.

Andererseits erfährt die Öffentlichkeit nichts über das Bürgerbegehren selbst. Z.B., dass es das erste in Grünheide überhaupt ist, was ein Bürgerbegehren ist, welche Rechtsgrundlagen zutreffen, welche Fristen laufen und was eigentlich sein Inhalt ist. Insofern wird hier geschickt-manipulierend Intransparenz erzeugt.

Dies wird durch den Trick,  dass der Betreiber als Selbstbetroffener und zugleich Begünstigter durch ein wackliges Bild  läuft und der Öffentlichkeit weiß machen will, dass es sich angeblich um politische Satire handeln soll, überdeckt. Politische Satire  geht allerdings anders.  Insofern habe ich erhebliche Zweifel an der Qualität der Berichterstattung und des Betreibers.

Insgesamt handelt es sich hier meiner Meinung nach um versuchte Manipulation der öffentlichen Meinung mit Steuermitteln. Das rechtstaatlich und verfassungskonforme Bürgerbegehren wird diskreditiert.

Ich frage Sie, wann lassen Sie korrekt über das Bürgerbegehren berichten?

Ich frage Sie weiter, wie wollen Sie diese 3. Sendung wegen fehlender Unausgewogenheit, Einseitigkeit der Berichterstattung und fehlender Qualität finanziell sanktionieren, konkret nicht bezahlen?

Wann  und wie beauftragen Sie selbst bzw. lassen Sie nun notwendige Gegendarstellungen, die der Betreiber technisch zu organisieren und zu finanzieren hat, unverzüglich zu?

Wann werden die Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren tatsächlich in den Bürgerhäusern aller Ortsteile ausgelegt?

Bitte prüfen Sie unverzüglich rechtlich, ob es sich hierbei um eine unzulässige Beeinflussung des Bürgerbegehrens handelt und die Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertretung und der Hauptverwaltungsbeamte selbst unzulässig betroffen sind.

Ebenso bitte ich Sie zu prüfen, ob es sich insgesamt um eine schwerwiegende Vertragsverletzung handelt, die eine Kündigung nach sich zieht. Dabei bitten wir Sie, Ihre Erwägungen und Begründungen darzulegen.

Wir beantragen die unverzügliche Kündigung des Vertrages mit Herrn Küster.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kohlmann

Fraktionsvorsitzender bürgerbündnis grünheide