Gemeinde übernimmt Seen vom Land Brandenburg

Die Gemeinde Grünheide (Mark) übernimmt den Liebenberger See und Bauernsee in Kienbaum/Kagel vom Land Brandenburg im Wege der unentgeltlichen Vermögenszuordnung

Seenprivatisierungen haben in Brandenburg schon zu Rechtsstreitigkeiten mit Anliegern und Kommunen geführt. Deshalb ist dieser Beschluss, den die Gemeindevertretung fasste folgerichtig.
 
Aber es gibt Fragen:

Der öffentliche Zugang zu Gewässern ist in Brandenburg ist in Art. 40 Absatz 3 der Landesverfassung (LV) verankert. Die Umsetzung dieses Landeszieles richtet sich an das Land selber, die Landkreise und die Kommunen. Trotzdem ist der Zugang zu Gewässern (Seen und Müggelspree) auch in Grünheide (Mark) sehr unterschiedlich und auch in weiten Teilen unmöglich, behindert und eingeschränkt. Eigentlich ein Widerspruch? 

 
Unsere Anfrage im Hauptausschuss am 06.03.2014, welche Kosten der Gemeinde dennoch durch die Übernahme entstehen, wurde nicht vom Bürgermeister beantwortet. Die Fachausschüsse haben sich auch bisher  nicht mit der Beschlussvorlage befasst und werden dies auch vor der Wahl voraussichtlich nicht tun. 

 
Auch deshalb sind folgende Fragen ungeklärt:

  1. Gewährleistung des öffentlichen Zugangs
  2. Einmalige und wiederkehrende Kosten der Übernahme nach der Eigentumsübertragung an die Gemeinde
  3. Eigentumsverhältnisse/Pachtverträge für Stege
  4. Eigentumsverhältnisse der Stauanlage und der Fischaufstiegsanlage Kienbaum
  5. Verantwortlichkeit für die Betreibung der Stauanlage Kienbaum, Stauziele, mittlere Wasserstände, Hochwasserstände und Bewirtschaftung der Staulammelle in der Kageler Seenkette. Einhaltung siedlungsverträglicher Grundwasserstände und ökologische Grundsätze.
  6. Beachtung der Regelungen zum Umgang mit kommunalen Grundstücken der Gemeinde Grünheide (Mark)
Diese Aufstellung hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Deshalb und weil alles wieder mal ganz schnell gehen sollte, konnten wir dennoch einen Antrag mit
folgendem Text als Beschlussergänzung erfolgreich zur mehrheitlichen Abstimmung bringen:

Die Pachtverträge sind der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen, die in der Begründung gegebenen Hinweise sind zu beachten (die oben stehenden, Anm. d. Verf.)

Ulrich Kohlmann

Fraktionsvorsitzender bürgerbündnis grünheide