WUS UPDATE

Von:Philipp.Richter@mik.brandenburg.de

Sehr geehrter Herr Kohlmann,

entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Die Zahl von 10.000 Einwohnern als Regelmindesteinwohnerzahl entstammt dem ursprünglichen Leitbildentwurf der Landesregierung vom 16. Juni 2015 (dort S. 17). In den Leitbildbeschluss des Landtages vom 13. Juli 2016 wurde stattdessen die von Ihnen angesprochene Differenzierung von 8.000 und 12.000 Einwohnern zwischen Berliner Umland und weiteren Metropolenraum aufgenommen. Dies mag die Verwendung des 10.000er-Wertes erklären, wenngleich dieser also nicht mehr aktuell ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Philipp Richter

Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
Referat 37 (Arbeits-, Tarif- und Sozialversicherungsrecht, Funktionalreform)
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
0331 866-2373

Sehr geehrter Herr Richter,

beigefügt sende ich Ihnen einen Zeitungsartikel der MOZ und beziehe mich darauf.

Hier erzählt der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide (Mark) von einem “Schwellenwert” von 10T Einwohnern im Zusammenhang mit der Entwicklung der gemeindlichen Ebene. Dieses Entwicklungsziel ist auch von der Verwaltung im Entwurf der gemeindlichen “Wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie” gem. WohnungsbauR zum Erhalt der Eigenständigkeit als Gemeinde benannt.

In der Drucksache 6/4528-B des Landtages Brandenburg ist für Umlandgemeinden, zu denen Grünheide (Mark) gehört, eine zukünftige Zuständigkeit der Verwaltungen für 12T Einwohner als aktueller Beschluss des Parlamentes die Grundlage.

Auf Nachfrage beim Bürgermeister erhalte ich zu den unterschiedlichen  Einwohnerzahlen keine Auskunft.

Können Sie mir bitte bei der Interpretation dieses möglicherweise vorhandenen Widerspruchs behilflich sein?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kohlmann

Gemeindevertretung Grünheide (Mark)

Fraktion bürgerbündnis grünheide